Leerträgerabgabe für digitale Speichermedien

Gegen Ende März sollte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten [1] über einen Tarif für eine Vergütung auf den in digitalen Aufnahmegeräten eingebauten Festplatten oder Speicherchips entscheiden [2].

Die Verwertungsgesellschaften beantragen eine Vergütung von Fr. 1.04 pro Gigabyte (GB) Aufnahmekapazität für Audio-Aufnahmegeräte (z.B. iPod) und Fr. 1.27/GB für audiovisuelle Aufnahmegeräte (z.B. digitale Set-top-Box mit Harddisc oder Videoharddiscrecorder). Für Audiospeichergeräte mit einem Mikrochip soll die Vergütung 12 Rappen pro Megabyte betragen.

Stützen tut sich der Antrag auf Art. 19 und 20 URG:

Der Antrag der Verwertungsgesellschaften stützt sich auf Art. 19 und 20 des geltenden Urheberrechtsgesetzes, wonach privates Kopieren zwar erlaubt ist, der Hersteller oder Importeur von Leerträgern jedoch eine Vergütung schuldet.

Die Verwertungsgesellschaften geben sich bei der Argumentation alle Mühe, die Notwendigkeit einer Abgabe zu begründen. So wird mit Tarifen im Ausland verglichen. Ein kurzes Nachschlagen [3, via 5] bei GEMA zeigt, dass die Tarife teils von den Angaben in dem hier referenzierten Artikel erheblich abweichen. Leider ist nicht ganz klar, worauf sich die SUISA stützt. Es wird auch argumentiert, dass – leider auch hier kein Quellenhinweis – nur 1% der auf Audiogeräten gespeicherten Daten aus legalen Quellen kommen würden und aufgrund des fehlenden iTunes Shop Angebots in der Schweiz wohl auf \”sämtlichen iPods in der Schweiz\” Dateien lagern würden, für welche nicht bezahlt worden sei. Es ist unklar, ob diese Aussagen belegt sind.

Im Prinzip müsste man jetzt angesichts der beantragten Vergütungen zu einem Verfechter von DRM mutieren. Denn DRM ist insofern Positives abzugewinnen, als klar(er) ist, wem Kosten zu verrechnen sind. Denkt man diesen Weg weiter, so könnte man auf die Idee kommen, dass die Verwertungsgesellschaften im Bereich digitaler Medien dunkle Zeiten auf sich zukommen sehen, sollte im Rahmen der Urheberrechtsreform das Digital Rights Management an Boden gewinnen. Jedenfalls gilt es, diese Entwicklungen angespannt zu verfolgen.

Denkbar wären hier aber alternative Wege. Mit gutem Beispiel geht hier Creative Commons voran. Über deren Homepage lassen sich bspw. Audiodaten finden, welche durchaus legal heruntergeladen und auf einem MP3 Player gespeichert werden dürfen [4]. Ein iTunes Shop wäre zwar chic, aber um im Internet legal zu Audiodaten zu kommen, ist er nicht zwingend nötig.

[1] http://www.eschk.ch
[2] http://www.suisa.ch/cgi-bin/engine/home/big?lang=d&id=534
[3] http://www.gema.de/kunden/zpue/verguetungspflicht.shtml
[4] http://search.creativecommons.org/index.jsp?q=funk&format=Audio
[5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/33449

Leave a Reply